Die Bekennerkampagne wird durchgeführt von:
RC Deutschland GmbH
Kreuzberger Ring 64
65205 Wiesbaden
Telefon: 0611 - 990 20 182
Telefax: 0611 - 990 20 163
E-mail:
kontakt@rcdeutschland.de
Internet:
www.rcdeutschland.de
Geschäftsführer Florian Bruhns
Mit der Registrierung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den
nachfolgenden Bedingungen und Zielsetzungen der Kampagne:
1. Ziel der Bekennerkampagne ist es, die Unterstützung der Bewerbung um den
Ryder Cup 2018 innerhalb der Bevölkerung zu dokumentieren und für den Erfolg
der Bewerbung nutzbar zu machen. Zu diesem Zweck plant die RC Deutschland
GmbH (nachfolgend nur RCD) mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen an die Ryder
Cup LLP die Übergabe einer Liste aller registrierten Personen und deren
Bekennersprüche. Der Teilnehmer erklärt sich insoweit mit der Weitergabe
seines Vor- und Nachnamens sowie seines Bekennerspruches an die Ryder Cup
Europe LLP einverstanden.
2. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Bekennerspruch unter
Angabe seines Vor- und Nachnamens sowie das von ihm hochgeladene
Bildmaterial in der Bekennergalerie auf der Homepage der RCD
(www.rcdeutschland.de
) veröffentlicht wird.
Sofern vom Teilnehmer angegeben, werden auch der Heimatclub und die
Stammvorgabe des Teilnehmers veröffentlicht.
3. Die Veröffentlichung des Teilnehmerbeitrages auf der Homepage der RCD
steht im alleinigen Ermessen der RCD. Die RCD behält sich insbesondere vor,
Bilder und/oder Aussagen mit gewaltverherrlichendem, pornografischem,
unsittlichem, rassistischem, werblichem oder politischem Inhalt ohne
Benachrichtigung nicht zu veröffentlichen. Der Teilnehmer anerkennt, dass
ein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung seiner persönlichen Daten,
seines Bekennerspruches und des von ihm eingestellten Bildmaterials nicht
besteht.
4. Der Teilnehmer überträgt der RCD kostenfrei das räumlich und zeitlich
unbeschränkte Recht zur Nutzung des von ihm eingestellten Bildmaterials und
seines Bekennerspruchs (unter Angabe seines Vor- und Nachnamen) im
Zusammenhang mit der Bewerbung um den Ryder Cup 2018. Dies umfasst
insbesondere das Recht zur Veröffentlichung in jeder medialen Form
(Internet, Print, TV u. ä.) sowie das Recht zur Vervielfältigung und
Weitergabe. Der Teilnehmer versichert, dass einer Übertragung der
Nutzungsrechte auf die RCD keine Rechte Dritter entgegenstehen. Sollte ein
Dritter gegenüber der RCD insoweit Ansprüche geltend machen, stellt der
Teilnehmer die RCD von diesen Ansprüchen frei.
5. Für die Teilnahme an der Bekennerkampagne werden von der RCD keine
Gebühren erhoben. Soweit bei der Teilnahme Leistungen Dritter in Anspruch
genommen werden, etwa für den Internetzugang, sind hiermit verbundene Kosten
vom Teilnehmer zu tragen.